In der heutigen Welt spielt Schlägerei in verschiedenen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Ihre Bedeutung spiegelt sich in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Kultur und im täglichen Leben der Menschen wider. Schlägerei war zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Kontexten Gegenstand von Studien und Interesse, was seine Relevanz im Laufe der Zeit zeigt. In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen und den Einfluss von Schlägerei auf verschiedene Aspekte der Gesellschaft sowie ihre Entwicklung im Laufe der Geschichte untersuchen. Darüber hinaus werden wir analysieren, wie Schlägerei auch heute noch Gegenstand von Debatten und Überlegungen ist und wie sich seine Bedeutung im Laufe der Zeit verändert hat.
Eine Schlägerei ist ein mit handgreiflicher Gewalt ausgetragener Streit zwischen zwei oder mehreren Personen.
Im deutschen Strafrecht ist die Schlägerei definiert als mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung zwischen mindestens drei Personen. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch heißt der entsprechende Tatbestand Raufhandel und erfordert gleichfalls mindestens drei Teilnehmer, ebenso das österreichische Strafgesetzbuch, das beide Begriffe unterschiedslos nebeneinander verwendet.
Rivalität, Beleidigungen, verletzte Ehre und Alkoholkonsum begünstigen die entsprechende Gewaltbereitschaft. Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm heißt es dazu, es sei „das schlagen auszer dem krieg, meistens von besoffenen leuten“. Eine „herrliche“ Weihnachtsschlägerei in einer Hafenkneipe findet sich in Wind der Welt von Blaise Cendrars.
Massenschlägereien sind ein Phänomen der Masse (Soziologie).
Insbesondere Schlägertrupps können jedoch auch ein Instrument der Nötigung oder Machtausübung sein.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Schlägertrupps (z. B. SA) zur politischen Machtausübung eingesetzt und deren Taten trotz Verstoß gegen die geltende Rechtsordnung vom Staat toleriert.
Eine Schlägerei kann strafrechtlich nach § 223 StGB (Körperverletzung), § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung), § 226 StGB (Schwere Körperverletzung), § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) relevant sein.
Wenn mindestens drei Personen beteiligt sind und aus der Schlägerei eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menschen resultiert, ist in Tateinheit § 231 StGB (Beteiligung an einer Schlägerei) einschlägig.
Am 25. Februar 2013 entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen 1 StR 585/12), dass eine Einwilligung in eine Schlägerei mit mindestens drei Beteiligten (auch ohne schwere Verletzung) wegen des Eskalationsrisikos grundsätzlich sittenwidrig ist, sodass die Teilnahme an einer solchen Schlägerei trotz Einwilligung grundsätzlich strafbar ist. Für Einwilligung in einen Zweikampf siehe Körperverletzung.
Ähnlich wie Schießereien und Verfolgungsjagden ist die Schlägerei ein filmisches Stilmittel. Sie kommt in zahlreichen Filmgenres wie Slapstickkomödien, Western, Krimis und Actionfilmen vor. In den Filmen mit Bud Spencer und Terence Hill aber auch Jackie Chan werden Schlägereien als Mittel der Übertreibung und komisches Element eingesetzt.