Schlägerei

In der heutigen Welt spielt Schlägerei in verschiedenen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Ihre Bedeutung spiegelt sich in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Kultur und im täglichen Leben der Menschen wider. Schlägerei war zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Kontexten Gegenstand von Studien und Interesse, was seine Relevanz im Laufe der Zeit zeigt. In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen und den Einfluss von Schlägerei auf verschiedene Aspekte der Gesellschaft sowie ihre Entwicklung im Laufe der Geschichte untersuchen. Darüber hinaus werden wir analysieren, wie Schlägerei auch heute noch Gegenstand von Debatten und Überlegungen ist und wie sich seine Bedeutung im Laufe der Zeit verändert hat.

Schlägerei im Kongressgebäude der USA 1798
Gemälde einer Schlägerei (1850)

Eine Schlägerei ist ein mit handgreiflicher Gewalt ausgetragener Streit zwischen zwei oder mehreren Personen.

Im deutschen Strafrecht ist die Schlägerei definiert als mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung zwischen mindestens drei Personen. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch heißt der entsprechende Tatbestand Raufhandel und erfordert gleichfalls mindestens drei Teilnehmer, ebenso das österreichische Strafgesetzbuch, das beide Begriffe unterschiedslos nebeneinander verwendet.

Entstehung

Rivalität, Beleidigungen, verletzte Ehre und Alkoholkonsum begünstigen die entsprechende Gewaltbereitschaft. Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm heißt es dazu, es sei „das schlagen auszer dem krieg, meistens von besoffenen leuten“. Eine „herrliche“ Weihnachtsschlägerei in einer Hafenkneipe findet sich in Wind der Welt von Blaise Cendrars.

Massenschlägereien sind ein Phänomen der Masse (Soziologie).

Insbesondere Schlägertrupps können jedoch auch ein Instrument der Nötigung oder Machtausübung sein.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Schlägertrupps (z. B. SA) zur politischen Machtausübung eingesetzt und deren Taten trotz Verstoß gegen die geltende Rechtsordnung vom Staat toleriert.

Rechtliches

Eine Schlägerei kann strafrechtlich nach § 223 StGB (Körperverletzung), § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung), § 226 StGB (Schwere Körperverletzung), § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) relevant sein.

Wenn mindestens drei Personen beteiligt sind und aus der Schlägerei eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menschen resultiert, ist in Tateinheit § 231 StGB (Beteiligung an einer Schlägerei) einschlägig.

Am 25. Februar 2013 entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen 1 StR 585/12), dass eine Einwilligung in eine Schlägerei mit mindestens drei Beteiligten (auch ohne schwere Verletzung) wegen des Eskalationsrisikos grundsätzlich sittenwidrig ist, sodass die Teilnahme an einer solchen Schlägerei trotz Einwilligung grundsätzlich strafbar ist. Für Einwilligung in einen Zweikampf siehe Körperverletzung.

Schlägerei im Film

Ähnlich wie Schießereien und Verfolgungsjagden ist die Schlägerei ein filmisches Stilmittel. Sie kommt in zahlreichen Filmgenres wie Slapstickkomödien, Western, Krimis und Actionfilmen vor. In den Filmen mit Bud Spencer und Terence Hill aber auch Jackie Chan werden Schlägereien als Mittel der Übertreibung und komisches Element eingesetzt.

Literatur

Weblinks

Commons: Schlägereien – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Schlägerei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Der Artikel Schlägererei in der Oeconomische Encyclopädie (1773–1858) von Johann Georg Krünitz definiert sie als „diejenige Handlung, da sich zwei oder mehrere Personen zusammen schlagen, es geschehe nun mit der bloßen Hand oder mit allerlei Werkzeugen“.
  2. BGHSt 15, 369 (370).
  3. Hans Hirsch: § 231, Rn. 4. In: Burkhard Jähnke, Heinrich Laufhütte, Walter Odersky (Hrsg.): Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch. 11. Auflage. Band 6. Teilband 1: §§ 223 bis 263a. de Gruyter, Berlin 2005, ISBN 3-89949-289-7.
  4. Daniel Gerny: Handgreiflichkeiten in der Stadt: Nach der Kirche geht’s zur Wirtshausschlägerei. In: Neue Zürcher Zeitung vom 10. Juni 2017.
  5. Schlägerei. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 15: Schiefeln–Seele – (IX). S. Hirzel, Leipzig 1899 (woerterbuchnetz.de).
  6. Bundesgerichtshof. Abgerufen am 20. August 2022.