Im heutigen Artikel werden wir über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sprechen, ein Thema, das in den letzten Jahren erheblich an Relevanz gewonnen hat. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Thema, das die Aufmerksamkeit von Experten und Menschen jeden Alters auf sich gezogen hat, da seine Auswirkungen in verschiedenen Aspekten des täglichen Lebens spürbar sind. Im gesamten Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung untersuchen, von seiner Geschichte und Entwicklung bis hin zu seinem Einfluss auf die aktuelle Gesellschaft. Darüber hinaus werden wir uns mit den möglichen Auswirkungen und zukünftigen Herausforderungen befassen. Dieser Artikel soll eine umfassende Perspektive auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bieten, mit dem Ziel, dem Leser einen umfassenderen und aktuelleren Überblick über dieses faszinierende Thema zu bieten.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Strafrecht den dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Er definiert das Sexualstrafrecht in Deutschland.
Als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut gelten:
Zum Abschnitt zählen ferner § 181b Führungsaufsicht sowie § 184h, der die Begriffsbestimmung sexuelle Handlung regelt. Der Paragraf § 175, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, wurde 1969 und 1973 eingeschränkt und 1994 abgeschafft. § 179 (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) entfiel 2016 wegen der inhaltlichen Erweiterung des § 177. § 180b und § 181 sind entfallen, weil Menschenhandel seit 2005 im 18. Abschnitt ab §§ 232 ff. StGB geregelt wird (siehe auch Zwangsprostitution).
Personen unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht sexualmündig; sexuelle Handlungen mit Kindern stellen sich daher stets als strafbarer Kindesmissbrauch dar.
Opferverbände sprechen auch von sexualisierter Gewalt unter Bezugnahme auf Schriften von Monika Gerstendörfer und anderen.