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Das Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr kennzeichnet den aufgrund einer nachgewiesenen Ausbildung und fachbezogenen Verwendung erreichten Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Soldaten an der Uniform. Es wird in drei Stufen in der Regel an Soldaten ab dem Dienstgrad Unteroffizier verliehen; länger dienende Mannschaften können das Tätigkeitsabzeichen nach Erreichen der Ausbildungshöhe 7 erhalten. Zu den Sonderabzeichen siehe Liste von Zugehörigkeits- und Funktionsabzeichen.
*: Diese Tätigkeitsabzeichen wurden Anfang Oktober 2017 vom Bundespräsidenten neu genehmigt.
**: Dieses Tätigkeitsabzeichen wird nicht mehr vergeben, es darf jedoch weiterhin getragen werden.
Im Allgemeinen werden Tätigkeitsabzeichen in drei Stufen verliehen:
Stufe I | Bronze | nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung |
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Stufe II | Silber | nach 5 Jahren in fachbezogener Verwendung |
Stufe III | Gold | nach 10 Jahren in fachbezogener Verwendung |
Es können aber auch zusätzliche Voraussetzungen erforderlich sein (z. B. Lizenzen beim Radarleitpersonal). Als fachbezogene Verwendung gilt auch die Ausbildungszeit für die Fachtätigkeit.
Für Reservisten gilt generell ein Jahr als erfüllt, wenn 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr, unabhängig von der eigentlichen Dauer der einzelnen Dienstleistungen, in fachbezogener Verwendung abgeleistet werden.
Es können bis zu zwei Tätigkeitsabzeichen auf der rechten Brustseite über der Brusttasche des Dienstanzuges, davon ein ausländisches, getragen werden. Werden Sonderabzeichen wie Tätigkeitsabzeichen getragen, zählen diese in die Zählung mit ein. Ein ausländisches Tätigkeitsabzeichen wird dabei unterhalb des deutschen getragen.
Für den Feldanzug ist eine analoge Trageweise vorgesehen. Bei den Textilvarianten der Tätigkeitsabzeichen erfolgt die Unterscheidung der Leistungsstufen Bronze, Silber, Gold durch Hervorhebung einzelner Elemente im Abzeichen. „Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.“