In diesem Artikel tauchen wir in die faszinierende Welt von Volksanwaltschaft ein und erkunden alle ihre Facetten. Von seinen Anfängen bis zu seiner heutigen Entwicklung hat Volksanwaltschaft in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens eine entscheidende Rolle gespielt. In den nächsten Zeilen werden wir seine Auswirkungen auf Gesellschaft, Kultur und Technologie sowie die Herausforderungen und Chancen, die es für die Zukunft mit sich bringt, im Detail untersuchen. Durch eine tiefgreifende und durchdachte Analyse hoffen wir, Licht in dieses Thema zu bringen und einen einzigartigen Einblick zu bieten, der zum Nachdenken und zur Debatte einlädt.
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Unabhängiges Organ der externen Kontrolle der Verwaltung | ||
Gründung | 1977 | ||
Hauptsitz | Wien | ||
Behördenleitung | Vorsitzende/r der Volksanwaltschaft | ||
Haushaltsvolumen | 13 Mio. EUR (2022) | ||
Website | volksanwaltschaft.gv.at |
Die aus drei Mitgliedern bestehende Volksanwaltschaft in Österreich ist als parlamentarischer Ombudsrat zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Sie steht allen Menschen bei Problemen mit Behörden kostenlos zur Verfügung, die sich durch Organe der Verwaltung ungerecht behandelt fühlen und bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Darüber hinaus ist die Volksanwaltschaft seit 2012 als Nationaler Präventionsmechanismus auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig. Die Volksanwaltschaft ist zugleich Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (I.O.I.), dem weltweit zahlreiche mit der Volksanwaltschaft vergleichbare Einrichtungen angehören.
Die Volksanwaltschaft auf Bundesebene wurde im Jahr 1977 probeweise eingeführt und im Jahr 1981 in der Bundesverfassung verankert.
Die Aufgabe der Mitglieder der Volksanwaltschaft ist es, Missstände in der Verwaltung aufzeigen. Von der Volksanwaltschaft können alle Behörden und Organe der Bundesverwaltung sowie die Behörden und Organe der Landes- und Gemeindeverwaltung in allen Bundesländern mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg geprüft werden. In Tirol und Vorarlberg bestehen eigene Landesvolksanwälte mit ähnlichen Befugnissen. Auch Selbstverwaltungskörper, wie die Sozialversicherungsträger, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft. Neben der Hoheitsverwaltung können auch die Akte der Privatwirtschaftsverwaltung, wie zum Beispiel die Vergabe von Gemeindewohnungen, Bundesforste, Friedhofsverwaltung etc. geprüft werden. Die Volksanwaltschaft kann jedoch – anders als der Rechnungshof – keine Unternehmen im Staatsbesitz, wie die Bundesbahnen, prüfen. Diesbezüglich kommt auch von der Volksanwaltschaft selbst Kritik, dass durch Ausgliederungen von Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die früher von der Volksanwaltschaft kontrolliert werden konnten, nun keiner Kontrolle der Volksanwaltschaft unterliegen.
Die Rechtsprechung der Gerichte sowie Verwaltungsgerichte fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: die Volksanwaltschaft ist gemäß Art. 148a Abs. 4 B-VG zuständig, sich mit Fällen der Säumnis oder Verfahrensverzögerung durch die Gerichte zu befassen.
Die Kontrolle der Verwaltung durch die Volksanwaltschaft wird aufgrund von Beschwerden oder aus eigenem Ermessen eingeleitet (amtswegiges Prüfverfahren). Beschwerden können von allen Menschen unabhängig von Alter, Nationalität oder Wohnsitz nach Art. 148a Abs. 1 B-VG wegen behaupteter Missstände in der österreichischen Verwaltung eingebracht werden, wenn kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf mehr zur Verfügung steht, also wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Auch das Verhalten der Organe der Verwaltung kann daher von der Volksanwaltschaft geprüft werden (Untätigkeit, Unhöflichkeit).
Die Behörden sind der Volksanwaltschaft gegenüber bei ihren Ermittlungen zur Amtshilfe verpflichtet. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte können, wenn sie Missstände festgestellt haben, nach Abschluss des Prüfungsverfahrens den Behörden keine verbindlichen Weisungen erteilen, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Allerdings sind die Behörden bei Nichtbeachtung dieser Empfehlungen verpflichtet, dies schriftlich zu begründen.
Mit 1. Juli 2012 erhielt die Volksanwaltschaft neue Rechtsgrundlagen und damit neue Aufgaben: Sie ist nun auch für die präventive Kontrolle der Menschenrechte in staatlichen und privaten Einrichtungen zuständig, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt oder kommen könnte. Weiters überprüft sie Einrichtungen und Programme zum verbesserten Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen. Um die Aufgaben als Menschenrechtshaus der Republik umsetzen zu können, hat die Volksanwaltschaft sechs regionale Kommissionen eingerichtet. Die Expertinnen- und Expertenkommissionen haben uneingeschränkten Zutritt zu allen Einrichtungen und erhalten alle für die Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen.
Rund 4000 öffentliche und private Einrichtungen werden von der Volksanwaltschaft kontrolliert. Dazu zählen u. a. Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen beobachten und überprüfen ebenfalls die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive. Dazu gehören auch Abschiebungen. Damit werden das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Die Volksanwaltschaft übernimmt die Aufgaben des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) und kontrolliert den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich.
Über Fälle, die von besonderem Interesse für die Öffentlichkeit sind, berichtete der ORF in verschiedenen Sendungen, bei denen im Laufe der Zeit sowohl der Titel als auch die Moderatoren verändert wurden.
Bis 1991 wurde die Sendung Ein Fall für den Volksanwalt ausgestrahlt.
Danach wurden nur mehr vereinzelt Fälle der Volksanwaltschaft in der von Walter Schiejok moderierten Sendung Konflikte behandelt.
Im Jahre 2001 wurde mit der Sendung Volksanwalt – gleiches Recht für alle die Zusammenarbeit mit dem ORF unter Peter Resetarits als Moderator und Redakteur wieder intensiviert. Seit 2007 behandelt der ORF in der Sendung Bürgeranwalt jeden Samstagnachmittag ausgewählte Fälle der Volksanwaltschaft.
Der Volksanwaltschaft gehören drei Mitglieder an, die jeweils auf sechs Jahre bestellt werden und in dieser Zeit auch nicht abgesetzt werden können. Derzeit sind Bernhard Achitz, Gaby Schwarz und Walter Rosenkranz die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Sie wurden vom Nationalrat für die Amtsperiode vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2025 gewählt. Volksanwälte können jeweils nur einmal wiedergewählt werden. Sie werden vom Nationalrat nach Art. 148g B-VG gewählt, der Vorsitz in der Volksanwaltschaft wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern. Die Mitglieder der Volksanwaltschaft arbeiten kollegial zusammen und sind bei Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Die Kandidaten für die Volksanwaltschaft werden von den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat nominiert, anschließend vom Hauptausschuss vorgeschlagen und schließlich vom Plenum gewählt. Bei Mandatsgleichstand gibt die Stimmenzahl bei der letzten Nationalratswahl den Ausschlag. Der Zusatz, wonach die Stimmenzahl den Ausschlag gibt, wurde im Jahr 2012 eingefügt, da anlässlich der Wahl im Jahr 2007 der Fall eines Mandatsgleichstands eintrat.
Da Volksanwälte von den Parteien vorgeschlagen werden, werden in der Regel Personen gewählt, die selbst zuvor in der Bundespolitik tätig waren. Kritiker sehen daher im Amt der Volksanwälte Versorgungsposten. Befürworter betrachten die politische Erfahrung als Vorteil.
Am 6. Juni 2019 wurden die Volksanwälte für die am 1. Juli 2019 beginnende und bis 30. Juni 2025 dauernde Funktionsperiode vom Hauptausschuss des Nationalrates vorgeschlagen, am 13. Juni 2019 wurden diese vom Nationalrat gewählt und am 1. Juli 2019 von Bundespräsident Alexander Van der Bellen angelobt.
Die aktuellen und alle ehemaligen Mitglieder sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich.
Funktionsperiode | Mitglieder | ||
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1977–1983 | Robert Weisz (SPÖ) | Franz Bauer (ÖVP), bis 1988 | Gustav Zeillinger (FPÖ) |
1983–1989 | Franziska Fast (SPÖ) | Helmuth Josseck (FPÖ) | |
Herbert Kohlmaier (ÖVP), ab 1988 | |||
1989–1995 | Evelyn Messner (SPÖ), bis 1998 | Horst Schender (FPÖ) | |
1995–2001 | Ingrid Korosec (ÖVP) | ||
Christa Krammer (SPÖ), ab 1999 | |||
2001–2007 | Peter Kostelka (SPÖ) | Rosemarie Bauer (ÖVP) | Ewald Stadler (FPÖ), bis 2006 |
Hilmar Kabas (FPÖ), ab 2006 | |||
2007–2013 | Maria Fekter (ÖVP), bis 2008 | Terezija Stoisits (Die Grünen) | |
Gertrude Brinek (ÖVP), ab 14. Juli 2008 | |||
2013–2019 | Günther Kräuter (SPÖ) | Peter Fichtenbauer (FPÖ) | |
2019–2025 | Bernhard Achitz (SPÖ) | Werner Amon (ÖVP), bis Juli 2022 Gaby Schwarz, ab Juli 2022 |
Walter Rosenkranz (FPÖ) |
Die meisten Bundesländer haben die Volksanwaltschaft in ihren Landesverfassungen beauftragt, auch ihre Landesverwaltung zu prüfen, nur Tirol und Vorarlberg haben für diese Aufgaben einen eigenen Landesvolksanwalt.
Landesvolksanwälte sind derzeit:
Im Wiener Pflegebereich nahm der von der ehemaligen Stadträtin Elisabeth Pittermann eingesetzte Pflegeombudsmann Werner Vogt von 2003 bis 2008 ähnliche Aufgaben wahr.