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Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken |
Kurztitel: | Zusatzstoff-Zulassungsverordnung |
Früherer Titel: | Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln |
Abkürzung: | ZZulV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht |
Fundstellennachweis: | 2125-40-71 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 20. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2711) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1978 |
Letzte Neufassung vom: | 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230, 231) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
6. Februar 1998 |
Letzte Änderung durch: | Art. 23 VO vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272, 2287) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
13. Juli 2017 (Art. 29 VO vom 5. Juli 2017) |
Außerkrafttreten: | 8. Juni 2021 |
Weblink: | Verordnungstext |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken, kurz Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV), regelte bis 2021 als bundesrechtliche deutsche Verordnung die Zulassung, Kennzeichnung und Höchstmengen von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln. Darunter fielen alle Zusatzstoffe, unter anderem Farbstoffe, Konservierungsstoffe sowie Süßungsmittel und Antioxidantien. Für Aromastoffe galt die bundesdeutsche Aromenverordnung.
Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung trat 1978 in Kraft und konsolidierte und ersetzte dabei mehrere Regelungen zu Lebensmittelzusatzstoffen:
Seit ihrer Veröffentlichung wurde die Verordnung mehrfach geändert und ergänzt.
Durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wurde diese die in allen EU-Mitgliedstaaten gültige Regelung. Als europäische Verordnung ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 die entsprechenden nationalen Regelungen; sie ist unmittelbar anzuwenden, ohne dass sie vorher in nationales Recht umgesetzt werden muss. Einzig die Bereiche, die durch die europäische Verordnung nicht abgedeckt werden, dürfen weiterhin national geregelt werden. Daher galt die deutsche Zusatzstoff-Zulassungsverordnung nur noch in Teilen und musste überarbeitet und an das europäische Recht angepasst werden.
Seit 9. Juni 2021 ist sie aufgehoben und durch die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) ersetzt. Neben Bestimmungen zur Ausführung von EU-Recht enthält sie noch Regelungen zu Nitrit und zur Herstellung von Nitritpökelsalzen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände.