Besitzsteuer ist ein Thema, das in letzter Zeit großes Interesse und Debatten hervorgerufen hat. Mit widersprüchlichen Meinungen und endlosen Perspektiven hat dieses Thema die Aufmerksamkeit von Experten, Wissenschaftlern und der breiten Öffentlichkeit auf sich gezogen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Besitzsteuer untersuchen, von seinem historischen Ursprung bis zu seinen aktuellen Auswirkungen. Durch eine detaillierte Analyse und Überprüfung verschiedener Quellen werden wir versuchen, die vielfältigen Facetten von Besitzsteuer zu erläutern, mit dem Ziel, unseren Lesern einen vollständigen und aktuellen Überblick über dieses Thema zu bieten.
Besitzsteuern sind in der Finanzwissenschaft und Steuerlehre eine Steuergruppe, die als Steuerobjekt das Vermögen und dessen Vermögenszuwachs besteuert.
Streng rechtlich muss es „Eigentum“ statt „Besitz“ heißen, umgangssprachlich ist dies ähnlich wie beim „Grundbesitz“. Besitzsteuern sind eine Steuergruppe, die an Einkommen, Ertrag und Vermögen anknüpft. Besteuert wird konkret die Bestandsgröße Vermögen (in Form des Betriebsvermögens, Geldvermögens, Kapitalvermögens oder Privatvermögens, zu denen insbesondere Grund und Boden gehören) und dessen Zuwachs durch Stromgrößen (Ertragsteuern auf Einkommen oder Gewinn wie Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer oder Körperschaftsteuer).
Zur Steuergruppe der Besitzsteuern gehören folgende Steuerarten:
Steuergruppe | Steueruntergruppe | Steuerart | Steuerobjekt |
---|---|---|---|
Besitzsteuern | Personensteuern Realsteuern |
Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer |
Einkommen Gewinn Gewerbebetrieb Grund und Boden |
Hieraus lassen sich folgende Einzelheiten ableiten:
Diese Besitzsteuern werden wiederum unterteilt in Personensteuern (Einkommen, Körperschaft-, Vermögensteuer) und Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer). Die Besteuerung des Vermögens wird auch Substanzsteuer genannt. Personensteuern berücksichtigen die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners, Realsteuern dagegen nicht.
Der Begriffsinhalt der Besitzsteuern ist in Österreich und in der Schweiz identisch mit dem deutschen. Sehr unterschiedlich ist in den drei Ländern die Behandlung der Vermögensteuer. Eine Vermögensteuer (Deutschland) gibt es seit Januar 1997 nicht mehr. In Österreich bestand bis 1993 eine Vermögenssteuer auf Nettovermögen. In der Schweiz ist die Vermögenssteuer eine Ergänzungssteuer zur Einkommenssteuer und wird unabhängig von der Höhe des Einkommens erhoben. Geregelt wird sie im Wesentlichen im kantonalen Recht, wobei das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes gewisse formale Vorgaben macht.