Im nächsten Artikel tauchen wir in die faszinierende Welt von Bundeseisenbahnvermögen ein. Von seinen Ursprüngen bis zu seinen Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft werden wir alle relevanten Aspekte untersuchen, die es umgeben. Wir werden in seine Geschichte, seine Entwicklung im Laufe der Jahre und seine Relevanz in verschiedenen Bereichen eintauchen, um seine Bedeutung in der heutigen Welt besser zu verstehen. Mit dieser umfassenden Analyse wollen wir Licht ins Dunkel bringen und einen ganzheitlicheren Blick auf seinen Einfluss auf unser tägliches Leben bieten.
Bundeseisenbahnvermögen | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Rechtsform | nicht rechtsfähiges Sondervermögen |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Gründung | 1994 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Marie-Theres Nonn, Präsidentin |
Bedienstete | ca. 1.900 |
Netzauftritt | www.bev.bund.de |
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung entstanden (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen). Der Vorgang gehört zur 1. Stufe der so genannten Bahnreform. Der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens ist oberste Dienstbehörde (§ 10 BEZNG).
Seit dem 1. August 2009 leitet Präsidentin Marie-Theres Nonn das BEV. In der Hauptverwaltung und den Dienststellen des BEV arbeiten 750 Mitarbeiter, einschließlich der Beschäftigten mit Dienstleistungsüberlassungsverträgen beschäftigt das BEV insgesamt rund 1.900 Mitarbeiter. Die Wirtschaftsführung (Wirtschaftsplanvolumen zurzeit rund 8 Mrd. €) unterliegt Genehmigungsvorbehalten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Pensionslasten des BEV belaufen sich auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr und werden durch den Bund finanziert.
Das Bundeseisenbahnvermögen ist zweistufig organisiert.
In Schritt 1 der 1. Stufe der Bahnreform wurden zunächst die beiden Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ mit Wirkung zum 1. Januar 1994 zu einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen „Bundeseisenbahnvermögen“ zusammengeführt (§ 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27. Dezember 1993, BGBl I S. 2378). In Schritt 2 erfolgte zum 5. Januar 1994 die Aufteilung in mehrere Bereiche. Der Verwaltungsbereich verblieb im Bundeseisenbahnvermögen während der hoheitliche Bereich auf das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überging. Der unternehmerische Bereich, zu dessen Aufgaben das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen sowie das Betreiben der Infrastruktur gehören, wurde in die neu gegründete Deutsche Bahn Aktiengesellschaft ausgegliedert (§ 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetz -DBGrG- vom 27. Dezember 1993, BGBl I S. 2386).
Die Behörde ist Dienstherr für die zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen oder beurlaubten Bundesbahnbeamten. Sie betreut derzeit (2023) rund 131.000 Versorgungsempfänger. Das BEV verwaltet und verwertet die nicht bahnnotwendigen Liegenschaften. Es beaufsichtigt den Ärztlichen Dienst/Medizinischen Dienst (Bahnärzte) – nicht zu verwechseln mit den Betriebsärzten der DB AG.
Folgende betriebliche Sozialeinrichtungen der Bundesbahn und Reichsbahn wurden oder werden durch das BEV weitergeführt:
Es gibt folgende anerkannte Selbsthilfeeinrichtungen des BEV:
Das BEV hat ferner Zuständigkeiten im Immobilienbereich, insbesondere die Verwaltung und Verwertung nicht betriebsnotwendiger ehemaliger Bahnliegenschaften, die durch das ENeuOG auf das BEV übertragen worden sind.
Außerdem sind auf Schweizer Gebiet liegende Teile deutscher Bahninfrastruktur an der Basler Verbindungsbahn, der Rheintalbahn, der Wiesentalbahn und der Hochrheinbahn im Rahmen der Bahnreform nicht an die Verwaltung der DB Netz AG übergegangen, sondern unterstehen weiterhin unmittelbar dem Bundeseisenbahnvermögen.
Im Zuge der so genannten Bahnreform wurden 2001 aus dem Bundeseisenbahnvermögen die 18 Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften mit zusammen 65.000 Einheiten in einem Bieterverfahren – bis auf einen Anteil von 5,1 Prozent, der beim BEV verblieb – an verschiedene Erwerber verkauft. Dabei wurde für den Bundeshaushalt ein Erlös von netto 4,615 Mrd. DM erzielt. Die Eisenbahnergewerkschaften und der Deutsche Mieterbund protestierten vergeblich gegen die Privatisierung, erreichten aber die Zusicherung, dass weiterhin die Wohnungsfürsorge als betriebliche Sozialeinrichtung der Bahn erhalten bleibe.