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Der Kreis Cammin, zuletzt auch Kreis Cammin i. Pom. genannt und vor 1818 der Flemmingsche Kreis, war bis 1945 ein preußischer Landkreis in Pommern. Seine Kreisstadt war die Stadt Cammin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Kreisgebiet im Sommer 1945 von der sowjetischen Besatzungsmacht gemäß dem Potsdamer Abkommen unter polnische Verwaltung gestellt. Das Kreisgebiet entspricht heute größtenteils dem Powiat Kamieński in der Woiwodschaft Westpommern.
Nachdem Hinterpommern im 17. Jahrhundert an Brandenburg-Preußen gefallen war, entstand eine Kreiseinteilung, die sich an den adligen Besitzverhältnissen orientierte. Die Besitzungen des Adelsgeschlechts derer von Flemming bildeten den Kern des Flemmingschen Kreises, der die Stadt Cammin, die Flecken Groß Stepenitz und Gülzow, die königlichen Ämter Stepenitz und Gülzow sowie eine größere Anzahl von adligen Dörfern und Gütern umfasste.
Die Dörfer der Dompropstei Kucklow und des Domkapitels Cammin wurden 1811 in den Flemmingschen Kreis eingegliedert, nachdem diese beiden Territorien säkularisiert worden waren.
In Folge der Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 wurde der Flemmingsche Kreis Teil des Regierungsbezirks Stettin in der Provinz Pommern. Durch die Kreisreform zum 1. Januar 1818 im Regierungsbezirk Stettin wurde der nunmehr als Kreis Cammin bezeichnete Kreis neu zugeschnitten. Aus dem Flemmingschen Kreis wechselten sieben Dörfer in den Kreis Naugard und dreizehn Dörfer in den Kreis Greifenberg, darunter acht Dörfer, die bis 1811 zum Domkapitel Cammin gehört hatten. Gleichzeitig kamen 69 Dörfer aus dem Kreis Greifenberg und drei Dörfer aus dem Kreis Usedom-Wollin zum Kreis Cammin. Kreisstadt und Sitz des Landratsamtes wurde die Stadt Cammin.
Der Kreis Cammin umfasste 1871 die Stadt Cammin, 116 Landgemeinden und 97 Gutsbezirke. Seit dem 1. Juli 1867 gehörte er zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Cammin wie im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle selbstständigen Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. In den 1930er Jahren wurde der Kreisname in Cammin i. Pom. abgeändert.
Im März 1945 eroberte die Rote Armee das Kreisgebiet und übergab es ortsweise den „operativen Gruppen“ der Volksrepublik Polen, die ab Februar 1945 für den „Bezirk Westpommern“ hinter der vorrückenden Front tätig wurden, um eine zivile polnische Verwaltung aufzubauen. Im Juli 1945 zwangen Einheiten der polnischen Volksarmee im Zuge einer wilden Vertreibung 193.000 noch vorhandene Einwohner der Kreise Cammin, Naugard, Arnswalde, Stargard, Greifenhagen und Pyritz zu einem Fußmarsch zu Fährorten an der Oder, wo sie übersetzten mussten. Als zunächst dringend für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur benötigte Arbeitskräfte waren 20–30.000 Einwohner zurückgeblieben. Nach Schätzungen der polnische Administration befanden sich Ende September 1945 im Kreis Cammin neben 1500 zugewanderten Polen noch 1900 Deutsche, im Oktober 1948 250 und im November 1949 93.
Jahr | Einwohner | Quelle |
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1797 | 18.3861 | |
1816 | 17.8471 | |
1846 | 37.869 | |
1871 | 43.533 | |
1890 | 43.632 | |
1900 | 42.485 | |
1910 | 42.611 | |
1925 | 45.5232 | |
1933 | 45.046 | |
1939 | 45.198 |
Die Auflistung bezieht sich bis 1818 auf den Flemmingschen Kreis.
Der Kreis Cammin gliederte sich in die Stadt Cammin, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Die Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises waren in den 1930er Jahren in 24 Amtsbezirke gegliedert. Die Stadt Cammin war amtsfrei.
Zum Ende seines Bestehens im Jahr 1945 umfasste der Kreis Cammin i. Pom. die Stadt Cammin i. Pom., 117 weitere Gemeinden und zwei gemeindefreie Gutsbezirke:
Die Gemeinde Aschersruhe wurde am 6. Mai 1936 in Redlinsfelde umbenannt.
Zwischen 1929 und 1937 wurde das anlautende C in den folgenden Ortsnamen ersetzt:
Die Schreibweise der Stadt Cammin blieb unverändert.
Die Preußische Staatsbahn schloss den Kreis erst 1892 an das Eisenbahnnetz an mit der Strecke Stettin – Swinemünde >111.c<, die in Wietstock eine Zweigbahn zur Kreisstadt erhielt, welche 1906 parallel zur Küste nach Treptow weitergeführt wurde >111.f<. Vom Knotenbahnhof Wietstock beschloss die Nebenbahn nach Regenwalde in den Jahren 1909/10 den Bahnbau im Kreis >111.h<.
Schon vorher hatten die Greifenberger Kleinbahn ihr Schmalspurnetz auch in den Kreis Cammin ausgedehnt, der geringfügig am Gesellschaftskapital beteiligt war. Von Greifenberg erreichte die Kleinbahn 1901 Gülzow und 1903 über Kantreck den Hafenort Stepenitz am Papenwasser (Odermündung) >113.q<. Außerdem zweigte in Gülzow 1905 eine Stichbahn nach Schnatow ab >113.q²<.
(Die Ziffern in >< beziehen sich auf das Deutsche Kursbuch 1939).