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Der Landkreis Anklam, ursprünglich Kreis Anklam, war ein Landkreis in Vorpommern, der in seiner historischen Form bis zur Verwaltungsreform in der DDR von 1952 bestand. Sein Gebiet liegt heute im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landkreis gehörte bis 1945 zu Preußen, dann zur SBZ und seit 1949 zur DDR. Kreisstadt war die an der Peene gelegene Stadt Anklam.
Altvorpommern, das 1720 an Preußen gefallen war, war im 18. Jahrhundert in die fünf Kreise Anklam, Demmin, Randow, Usedom und Wollin gegliedert. Zum Kreis Anklam gehörten damals die Städte Anklam, Jarmen, Neuwarp und Ueckermünde, die sechs königlichen Ämter Klempenow, Königsholland, Spantekow, Stolpe, Torgelow und Ueckermünde sowie zahlreiche adlige Güter. Bei der Kreisreform von 1818 im Regierungsbezirk Stettin wurde die Abgrenzung des Kreises Anklam verändert:
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und seit dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Der Kreis umfasste 1871 die Stadt Anklam sowie 54 Landgemeinden und 57 Gutsbezirke.
1906 wurde das noch bestehende Landratsamtgebäude in Anklam, Demminer Straße 71–74, gebaut.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Anklam wie im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zwischen 1935 und 1938 wurden die Gemeinden des Landkreises außer der Stadt Anklam zu den acht Großgemeinden Boldekow, Borckenfriede, Bugewitz, Ducherow, Krien, Medow, Pelsin und Spantekow zusammengeschlossen. Diese Großgemeinden umfassten ungefähr die Gebiete der damaligen Amtsbezirke.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und Teil der Sowjetischen Besatzungszone, in der der nunmehr Landkreis Anklam genannte Kreis zum Land Mecklenburg (bis 1947 Mecklenburg-Vorpommern) gehörte. Die in den 1930er Jahren gebildeten Großgemeinden wurden zum 1. August 1946 wieder aufgelöst und der Landkreis wurde neben der Stadt Anklam wieder in traditionelle Gemeinden gegliedert.
Am 1. Juli 1950 wechselten die Stadt Lassan sowie die Gemeinden Buggenhagen, Groß Polzin, Klein Bünzow, Klotzow, Murchin, Pamitz, Pinnow, Pulow, Rubkow, Salchow, Wahlendow, Wehrland und Ziethen aus dem Landkreis Greifswald in den Landkreis Anklam.
In der DDR fand am 25. Juli 1952 eine große Verwaltungsreform statt, bei der die fünf Länder aufgelöst und durch 14 Bezirke sowie die meisten Landkreise durch kleinere Kreise ersetzt wurden. Dabei wurde auch der alte Landkreis Anklam aufgelöst:
Jahr | Einwohner | Quelle |
---|---|---|
1797 | 34.436 | |
1816 | 30.856 | |
1846 | 27.708 | |
1871 | 30.331 | |
1890 | 30.689 | |
1900 | 32.693 | |
1910 | 34.084 | |
1925 | 35.787 | |
1933 | 35.279 | |
1939 | 39.335 | |
1946 | 53.714 |
Die Abgrenzung des Landkreises erfuhr 1818 umfangreiche Änderungen.
Nach der Auflösung der in den 1930er Jahren gebildeten Großgemeinden und vor der Gebietsreform von 1950 in der DDR umfasste der Landkreis Anklam die folgenden Gemeinden:
Einige Gemeinden, die in den 1930 Teil von Großgemeinden geworden waren, erhielten nach deren Auflösung im Jahre 1946 ihre Selbständigkeit nicht zurück.
Der Landkreis Anklam gliederte sich in die Stadt Anklam, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.