Landgericht Geisenfeld

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Das Landgericht Geisenfeld war ein von 1862 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Geisenfeld im heutigen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Im Jahr 1862 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Geisenfeld errichtet. Dieses kam zu Oberbayern.

Infolge der am 1. Juli 1862 verfügten Trennung von Justiz und Verwaltung in den rechtsrheinischen Landesteilen des Königreichs Bayern wurden dem neu gebildeten Landgericht Geisenfeld folgende Orte zugeteilt:

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861, die Gerichtsverfassung betr. (RBl. Sp. 369http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10345206~SZ%3D193~doppelseitig%3D~LT%3DRBl.%20Sp.%20369~PUR%3D)
  2. a b Justizministerial-Entschließung vom 2. Juni 1862, die Bildung der Landgerichtssprengel betr. (KrABl. OB Sp. 1165http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10346975~SZ%3D599~doppelseitig%3D~LT%3DKrABl.%20OB%20Sp.%201165~PUR%3D)
  3. Formation der Bezirksgerichte, der Stadtgerichte, dann der Stadt- und Landgerichte, und der Landgerichte in den Landestheilen diesseits des Rheins. (Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861, die Gerichtsverfassung betreffend.http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10345206~SZ%3D209~doppelseitig%3D~LT%3DBeilage%20der%20allerh%C3%B6chsten%20Verordnung%20vom%2024.%20Februar%201862%20zum%20Vollzuge%20des%20Gesetzes%20vom%2010.%20November%201861%2C%20die%20Gerichtsverfassung%20betreffend.~PUR%3D)