Heutzutage ist Selbstjustiz für viele Menschen auf der ganzen Welt zu einem Thema von großem Interesse geworden. Seine Relevanz hat sich auf verschiedene Bereiche ausgeweitet, von Wissenschaft und Technologie bis hin zu Kultur und Unterhaltung. Selbstjustiz hat die Aufmerksamkeit von Experten und Enthusiasten gleichermaßen auf sich gezogen und leidenschaftliche Debatten sowie einen ständigen Fluss an Informationen und Neuigkeiten ausgelöst. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf Selbstjustiz und untersuchen seine Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft. Von seinen Ursprüngen über seinen Einfluss auf die Gegenwart bis hin zu seinen möglichen Zukunftsprognosen werden wir uns in eine eingehende Studie vertiefen, die uns helfen wird, dieses in unserer Zeit so präsente Phänomen besser zu verstehen.
Als Selbstjustiz (oder Eigenjustiz) bezeichnet man die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes bzw. vermeintlich erlittenes Unrecht, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst übt.
Nicht unter die Definition der Selbstjustiz fallen solche Handlungen, die von der Rechtsordnung nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, der Notwehr oder zur Abwendung eines Notstandes gedeckt sind. Ebenso wenig wird der Begriff der Selbstjustiz auf Handlungsformen im Rahmen eines zulässigen Widerstands zur Verteidigung der Rechtsordnung gebraucht, etwa gemäß Art. 20 Abs. 4 GG.
Selbstjustiz ist eine Form des Vigilantismus. Im Gegensatz zu selbsternannten „Bürgerwehren“, die das Gesetz präventiv „in die eigenen Hände nehmen“, ist die Selbstjustiz einzelfallbezogen und wird von dem Betroffenen selbst ausgeübt.
Zur Rechtfertigung für einen Akt der Selbstjustiz wird meist angeführt, die staatliche Justiz versage. Sie sei unfähig oder auch unwillig, gegen die als Unrecht empfundene Handlung vorzugehen.
Die Selbstjustiz missachtet das Gewaltmonopol des Staates und ist deshalb strafbar.
Seit 200 Jahren gehört die Novelle Michael Kohlhaas von Heinrich von Kleist zur Weltliteratur.
Medien, in denen Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird, sind geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden und deshalb von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen (§ 18 Jugendschutzgesetz).