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2. Juli: König Heinrich (VII.) unterwirft sich in Wimpfen nach einer vergeblichen Rebellion seinem Vater, Kaiser Friedrich II., nachdem er im Swiggerstal in der Schlacht unterlegen ist. Friedrich II. hält mit den Reichsfürsten am 4. Juli in Worms über Heinrich Gericht, entthront ihn und setzt ihn lebenslang gefangen. Er wird nach Heidelberg ins Schloßverlies, dann nach Burg Alerheim im Ries und schließlich über Friaul nach Apulien verbracht. Bis Ende des Jahres wird er dort an verschiedenen Orten festgehalten. Heinrichs Verbündete werden weitgehend begnadigt.
15. August: Kaiser Friedrich II. erlässt auf dem Reichstag in Mainz ein Landfriedensgesetz, das als erstes Reichsgesetz nicht nur in lateinischer, sondern auch in mittelhochdeutscher Sprache veröffentlicht wird. Der Mainzer Landfriede umfasst 29 Artikel und enthält – neben strafrechtlichen Bestimmungen – Vorschriften über Gerichts-, Münz-, Zoll- und Verkehrswesen, über das Geleit- und Befestigungsrecht, die Kirchenvogtei und das Hofrichteramt. Vor allem wird aber das Fehderecht erheblich eingeschränkt, das nach wie vor ein legitimes Mittel der Rechtsdurchsetzung ist. Weiters wird das Amt eines ständigen Hofrichters am Königlichen Hofgericht eingerichtet.
Friedrich II. versucht nun, seinen jüngeren Sohn Konrad als Nachfolger aufzubauen. Er ernennt ihn als Nachfolger für den abgesetzten Heinrich mit dem Herzogtum Schwaben. Die auf dem Hoftag anwesenden Fürsten weigern sich jedoch, den gerade erst aus Apulien eingetroffenen Siebenjährigen zum römisch-deutschen Mitkönig zu wählen.
Die päpstliche Exkommunikation von Akkon und der Kirchenbann über die aufständische Familie Ibelin und ihre Anhänger wird nach einem Jahr wieder aufgehoben.
5. September: Heinrich I. von Brabant, Graf von Brüssel, Herzog von Brabant sowie Graf von Löwen, Markgraf von Antwerpen und Herzog von Niederlothringen (* um 1165)
21. September: Andreas II., König von Ungarn, Kroatien, Dalmatien und Rama (* um 1177)