Heute möchten wir dem Thema Nebenstrafrecht einen Raum widmen, ein Thema, das in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen hat. Nebenstrafrecht ist ein Thema, das uns alle betrifft, da es einen direkten Einfluss auf unser Leben hat. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte und Perspektiven im Zusammenhang mit Nebenstrafrecht untersuchen, mit dem Ziel, eine umfassende und vollständige Vision zu diesem Thema zu liefern. Wir werden uns mit seiner Bedeutung, seiner Entwicklung im Laufe der Zeit, seinen Auswirkungen auf die gegenwärtige Gesellschaft und seinen zukünftigen Projektionen befassen. Zweifellos ist Nebenstrafrecht ein faszinierendes Thema, das uns dazu einlädt, seinen Einfluss auf unsere persönlichen und kollektiven Kontexte zu reflektieren und zu analysieren.
Zum Nebenstrafrecht werden alle Strafnormen gerechnet, die nicht im Strafgesetzbuch (Kernstrafrecht), sondern in anderen Rechtsnormen (Gesetze, aber auch strafbewehrte Rechtsverordnungen) enthalten sind.
Diese Normen ließen sich dann als Nebengesetze bezeichnen, auch wenn dies eine eher ungewöhnliche Terminologie ist. Während der Begriff Nebenstrafrecht eine bestimmte Rechtsmaterie bezeichnet, handelt es sich bei einer Nebenstrafe um die mögliche rechtliche Folge einer Straftat (neben der Hauptstrafe). Häufig treten die Strafvorschriften in den Gesetzen ebenfalls nur als Nebenaspekt auf (zum Beispiel im Handelsgesetzbuch oder im Straßenverkehrsgesetz). Daneben gibt es eine kleine Gruppe Gesetze, die ausschließlich Strafvorschriften enthalten. Eine besondere Rolle nimmt das Jugendgerichtsgesetz ein, es befasst sich mit 14- bis 21-Jährigen, beinhaltet aber auch sozialrechtliche Positionen. Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (StGB) mit seinen allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen und Definitionen ist auf die Normen des Nebenstrafrechts anwendbar, sofern in den jeweiligen nebenstrafrechtlichen Normen die Einzelfrage nicht mittels speziellerer Bestimmungen gesondert geregelt wird.
Der nachfolgende Auszug des Nebenstrafrechts ist nicht abschließend, nennt aber die wichtigsten nebenstrafrechtlichen Vorschriften.